Unerlaubte Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege!
Seitens der Ortsgemeinde Habscheid wird verstärkt festgestellt, dass trotz schlechter Witterung die nicht geteerten gemeindlichen Feld- und Waldwege von Fahrzeugen befahren werden. Hierdurch kommt es immer häufiger zu erheblichen Schäden an den Wegen. In diesem Zusammenhang weist die Ortsgemeinde Habscheid auf die Bestimmungen der Satzung über der gemeindlichen Feld- und Waldwege hin.
Gemäß § 6 dieser Satzung ist es unter anderem unzulässig,
- die Wege zu befahren, wenn dies, insbesondere auf Grund des jahreszeitlich bedingten Zustandes, zu erheblichen Beschädigungen führen kann.
- Fahrzeuge, Geräte und Maschinen so zu benutzen oder zu transportieren, dass Wege beschädigt werden.
auf den Wegen Holz oder andere Gegenstände zu schleifen. - Zukünftig werden die durch unsachgemäße Benutzung notwendigen Reparaturen den Verursachern in Rechnung gestellt.
Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen können zusätzlich mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Seitens der Ortsgemeinde Habscheid werden daher die Wege zukünftig verstärkt überwacht und Verstöße gegen die satzungsgemäße Nutzung zur Anzeige gebracht.
Ortsbürgermeisterin
Petra Diederichs


